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guter alter bekannter bei ebay ;)

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claus:

--- Zitat ---Rücknahme - Weitere Angaben:   

Da das Gerät neuwertig und technisch im einwandfreiem Zustand ist, akzeptiere ich keine Rücknahme.
--- Ende Zitat ---

Den Satz finde ich interessant, ist das überhaupt rechtens?
14-tägiges Rückgaberecht gilt doch immer?

Claus

maal:
Ich halte es wirklich nicht für sinnvoll weiter zu diskutieren. Ok, ich verstehe jetzt das Interesse am Ausgang der Auktion.

Daß ein Verkauf nicht einfach ist, wurde schon mehrmals vorausgesagt. Die unklare Herkunft und obige Klausel tragen weiter dazu bei.

Wegen der ungetesteten Geräte: Die Firma handelt sonst mit PC-Komponenten, wobei Komponenten wörtlich zu nehmen ist. Bei Reklamationen waren sie immer kulant (Eine Sendung war vertauscht, anstelle des PCMCIA-SCSI-Kontrollers kam ein Servermainboard. Einmal waren des die falschen Adapter). Der Umtausch war problemlos und trotz der geringen Preise für mich kostenfrei.

Bei dieser Auktion ist ein Umtausch natürlich ausgeschlossen. Ich hatte mich nur über die Art der Ware gewundert, es ist überhaupt nicht ihr übliches "Sortiment".

Michael

roth:
Deswegen vermutlich auch "ungetestet" als Bastlerware, damit die sortimentfremden Artikel nicht lange den Lagerplatz blockieren. Wenn Du Glück hast, funktioniert alles einwandfrei, ansonsten hast Du eben Elektroschrott zu entsorgen.



--- Zitat von: claus am 07. Oktober 2007, 18:11:02 ---
--- Zitat ---Rücknahme - Weitere Angaben:   

Da das Gerät neuwertig und technisch im einwandfreiem Zustand ist, akzeptiere ich keine Rücknahme.
--- Ende Zitat ---

Den Satz finde ich interessant, ist das überhaupt rechtens?
14-tägiges Rückgaberecht gilt doch immer?

Claus

--- Ende Zitat ---
Das Fernabsatzgesetz gilt, auch wenn solche Klauseln angegeben werden. Wenn Klauseln gegen das Fernabsatzgesetz verstoßen, sind diese Klauseln nichtig, der Kauf bei zustandegekommenem Kaufvertrag aber rechtens.


Gruß
Sven

Ebbi:

--- Zitat von: claus am 07. Oktober 2007, 18:11:02 ---Den Satz finde ich interessant, ist das überhaupt rechtens?
14-tägiges Rückgaberecht gilt doch immer?
--- Ende Zitat ---

--- Zitat von: maal am 07. Oktober 2007, 19:00:50 ---Bei dieser Auktion ist ein Umtausch natürlich ausgeschlossen. Ich hatte mich nur über die Art der Ware gewundert, es ist überhaupt nicht ihr übliches "Sortiment".
--- Ende Zitat ---

Das würde mich auch mal interessieren. Immerhin kann ich mich auch mit einer Ausschlussklausel im Auktionstext nicht vor geltendem Recht drücken.
Ein gewerblicher Verkäufer gewährt bei einem Online-Verkauf, was auch eine Auktion ist, ein 14-tägiges Rückgaberecht. Das muss er nicht explizit tun, sondern das schreibt der Gesetzgeber vor. Da nützt auch die Klausel nichts.

mdjr:

--- Zitat von: claus am 07. Oktober 2007, 18:11:02 ---
--- Zitat ---Rücknahme - Weitere Angaben:   

Da das Gerät neuwertig und technisch im einwandfreiem Zustand ist, akzeptiere ich keine Rücknahme.
--- Ende Zitat ---

Den Satz finde ich interessant, ist das überhaupt rechtens?
14-tägiges Rückgaberecht gilt doch immer?

Claus

--- Ende Zitat ---

In zwei Fällen geht das:

- Wenn es eine Privatperson ist und er keinen Gewinn beim Verkauf macht (ansonsten gilt er meines wissens nicht als Privatperson).
- Wenn er nur an gewerbliche Kunden verkauft (da gibt es kein Rückgaberecht und auch nur 3 Tage anstatt 2 Jahre Garantie).

Martin

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