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Vertragsfrage Freiberufler...

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DoomWarrior:

--- Zitat von: Freud-Schiller am 13. September 2008, 15:43:08 ---achtung. dies gilt nur bedingt. wir haben dieses jahr einen fall gewonnen bei dem es um einen mündlich zustande gekommenen vertrag ging. wenn unter vier augen absprachen getroffen werden, dann ist die beweislage schwer, doch wenn mehr als 2 leute anwesend sind...

--- Ende Zitat ---

Natürlich gilt zum Beispiel ein Kaufvertrag auch MÜNDLICH. Gott sei dank, ich hätte keine Lust meinen Bäcker jedes mal nen Brief zu schreiben für 2 Brötchen. Wenn es vors Gericht geht ists natürlich immer schwierig, wenn zwei Aussagen aufeinander prallen. Aber hier gehts um Kündigung, vorallem im Beschäftigungsverhältnis und das geht NICHT mündlich. Das ist auch gut so, ich will nicht wissen wieviele Leute schon im Affekt gekündigt hätten.

@Topic:
Ansonsten kann ich wie meine Vorredner nur sagen, geh zum Anwalt.

WDZaphod:
Ja klar, ein Anwalt würde natürlich weiterhelfen. Ich dachte nur, daß hier vielleicht jemand schon die Erfahrung gemacht hat, wg. dieser "Leibeigenschaftsklausel":

--- Zitat ---5.1 Sollte der Kunde des Auftraggebers den Vertrag vorzeitig kündigen, so hat der Auftraggeber
das Recht, diesen Vertrag mit einer Frist von 5 Tagen gegenüber dem Auftragnehmer zu
kündigen. ... . Die Ordentliche
Kündigung durch den Auftragnehmer wird einvernehmlich ausgeschlossen.
--- Ende Zitat ---

Ich würde schätzen, daß ein Richter nicht mal kurz darüber lacht, sondern das gleich streicht. Nur: Was bleibt dann für eine Frist übrig? 5 Tage, wie auch andersherum gültig? 4 Wochen zum Monatsende, wie im Rahmenvertrag? Oder gar die Frist, die es von Gesetz wegen für Dienstleistungsverträge aller Art (nämlich garkeine) gibt?
Problem: Am Montag startet meine letzte Woche. Ich weiß das, die Firma will es aber nicht wahrhaben. Lt. deren Meinung MUSS der Vertrag erfüllt werden, lt. meiner Interpretation meines Vertrages nicht. Die Verträge haben sehr wahrscheinlich andere Inhalte, so daß das Hauptproblem wohl der Zwischenhändler hat. Die haben auch gut an mir verdient, die letzten Monate, da darf man ruhig mal etwas rotieren   ::)

WDZaphod:
HA!
Gefunden!
War doch klar, daß es im Land, wo die Farbe der Butter genormt ist, auch für soetwas ein Gesetz erlassen wurde:


--- Zitat ---§ 621
Kündigungsfristen bei Dienstverhältnissen
Bei einem Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 ist, ist die Kündigung zulässig,

1.   wenn die Vergütung nach Tagen bemessen ist, an jedem Tag für den Ablauf des folgenden Tages;
2.   wenn die Vergütung nach Wochen bemessen ist, spätestens am ersten Werktag einer Woche für den Ablauf des folgenden Sonnabends;
3.   wenn die Vergütung nach Monaten bemessen ist, spätestens am 15. eines Monats für den Schluss des Kalendermonats;
4.   wenn die Vergütung nach Vierteljahren oder längeren Zeitabschnitten bemessen ist, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen für den Schluss eines Kalendervierteljahrs;
5.   wenn die Vergütung nicht nach Zeitabschnitten bemessen ist, jederzeit; bei einem die Erwerbstätigkeit des Verpflichteten vollständig oder hauptsächlich in Anspruch nehmenden Dienstverhältnis ist jedoch eine Kündigungsfrist von zwei Wochen einzuhalten.

--- Ende Zitat ---

STRIKE!
Also schriftlich bis zum 15. gekündigt, und gut ist. Dann bin ich Ende des Monats raus. Ich muß aber die Woche vorher schon weg, also noch ebbes Urlaub genommen (hatte dieses Jahr erst 2 Wochen), und gut ist. *FREU*

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