Hier werden leider einige Begriffe durcheinander geworfen. Das Rückgaberecht nach den §§ 312* BGB (das Fernabsatzgesetz gibt es nicht mehr) gilt genau dann, wenn ein jemand über's Internet oder per Telefon oder sonstwie "aus der Ferne" etwas an eine Privatperson verkauft. Private Verkäufer (und nur die!) dürfen die Rückgabe jedoch ausschließen. Das muß aber bereits vor dem Abschluß des Kaufvertrages ausdrücklich erwähnt werden.
Außerdem beträgt die Rückgabefrist einen Monat, wenn die Belehrung dem potentiellen Käufer nicht vor dem Abschluß des Kaufvertrages explizit (z.B. per Mail, als Fax, mit der Schneckenpost) in Textform übermittelt wurde, was eigentlich bei allen Fernabsatzgeschäften zutrifft.
Für die Frage, ob jemand gewerblich tätig ist oder etwas privat verkauft, ist der aus diesem Verkauf erzielte Ertrag völlig unerheblich.
Übrigens gibt es auch noch einen Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie. Eine Garantie ist immer eine freiwillige Zusatzleistung des Verkäufers. Wenn sie nicht explizit erwähnt wird, muß sie auch nicht geleistet werden. Die Gewährleistung dagegen ist gesetzlich geregelt.
Zur Auktion selbst: Immerhin ist der Preis schon um 500 Euro runter gegangen. Wenn das noch achtmal passiert, nehme ich den Kasten. Also einfach mal abwarten...