Autor Thema: Vertragsfrage Freiberufler...  (Gelesen 6890 mal)

Offline WDZaphod

  • Sobl Junior
  • **
  • Beiträge: 77
Vertragsfrage Freiberufler...
« am: 12. September 2008, 10:15:59 »
Hallo Mitforumler,

da sich hier ja doch ein paar Freiberufler tummeln - ich hätt da gern mal ein Problem.

Ich bin seit Anfang 2007 in einem Projekt, der Vertrag wurde erst in 3-Monats-Schritten verlängert, zuletzt im Herbst 2007 auf Ende 2008.
Vor 2 Monaten war ich bei meinem Vorgesetzten, mit der Klage, ich hätte keine richtige Arbeit mehr. Ich bin hier als Linux-Admin, von meinen zuerst 60 Servern sind mittlerweile noch 8 übrig. Der Rest wurde auf ein Unix migriert, welches nurnoch von internen betreut wird (war von Anfang an so geplant). Effekt: Ich habe ca. 5Tage/Monat sinnvolle Arbeit, den Rest der Zeit werde ich mit Dumm-Aufgaben (Server zur Verschrottung ausbauen, Kabel rückbauen, Dokus schreiben) "betreut". Ich bin mittlereile soweit, daß das an einem satten Boreout mündet. Ich weiß nicht mehr, welche Webseiten ich ansurfen soll, um mich zu beschäftigen - bzw. beschäftigt zu wirken, um nicht mit Dünnsinn vollgepflastert zu werden. Auch vor 2 Monaten habe ich dies meinem Zwischenhändler (weiteres unten) mitgeteilt.
Ich habe kein Problem damit, 30% meiner Zeit mit Hilfsarbeiten zu verbringen. Das gehört dazu. Aber monatelang 80% ist mir zu viel, ich habe das Gefühl zu verblöden  :P
Anfang des Monats (genaugenommen am 2.9.) habe ich hier in der Firma gesagt, daß dies mein letzter Monat ist. Geschehen mündlich, hab es dem stellvertretenden Abteilungsleiter gesagt, da der Abteilungsleiter in dieser ersten Sept-Woche auf Dienstreise war. Am nächsten Tag habe ich es meinem "Zuhälter" (Vermittlerfirma, mit der ich selbst den Vertrag habe) mitgeteilt, ebenfalls mündlich.
Der Co-Chef hat dies zur Kenntnis genommen, mit den Worten, daß er es schade findet, aber irgendwo verstehen kann.
Die ganze Woche über kam keine Rückmeldung seitens der Firma. Montag war dann der Abteilungsleiter wieder da, erwähnte bis Mittwoch kein Wort zu der Sache. Mein Zwischenhändler rief dann Mi morgen an, und sprach mit dem, der die Externen-Stunden verwaltet. Er bat um Rückmeldung, was nun Sache ist. Keine Reaktion bis Donnerstag. Donnerstag gleicher Anruf, gleiche Frage. Donnerstag Nachmittag dann die Aussage:
Wie bestehen auf Erfüllung des Vertrages (bis Ende 2008), eine Weiterführung des Vertrages in 2009 ist nicht geplant.
In diesen 10 Tagen zwischen Bekanntgabe und der letzen Aussage habe ich einen neuen Vertrag unterschrieben (geschehen Dienstag, 9.9.), da ich keine Absage zu meiner Kündigung erhalten hatte, und sowieso der festen Meinung war, daß ich der Firma einen Gefallen damit tue. Meine Arbeit hier ist definitiv Ihr Geld nicht wert, da ich kaum Arbeit habe.

Ich habe mit dem Zwischenhändler zwei Verträge. Einen Rahmenvertrag, in dem zur Kündigung folgendes steht:

Zitat
§ 14 Kündigung
14.1 Beide Seiten sind jederzeit ohne Angabe von Gründen berechtigt, den Rahmenvertrag mit einer
Frist von 4 Wochen zum Quartalsende zu kündigen. Besteht allerdings ein noch laufender
Projektvertrag, kann der Rahmenvertrag nicht vor dem Ablauf des Projektvertrages gekündigt werden.
Dann gibt es noch einen Projektvertrag, mit folgenden Klauseln:

Zitat
§3 Projektdauer
3.1 Beginn der Leistungen: 12.02.2007
3.2 Ende der Leistungen: 30.06.2007 (wurde mehrfach verlängert, zuletzt bis 31.12.2008)
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, einem Verlängerungsverlangen des Auftraggebers
nachzukommen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn der Auftraggeber sein Verlangen nicht 30 Tage vor
dem Projektende schriftlich dem Auftragnehmer mitgeteilt hat.

§ 5
Kündigung
5.1 Sollte der Kunde des Auftraggebers den Vertrag vorzeitig kündigen, so hat der Auftraggeber
das Recht, diesen Vertrag mit einer Frist von 5 Tagen gegenüber dem Auftragnehmer zu
kündigen. Falls der Auftraggeber von diesem Kündigungsrecht Gebrauch macht, wird er sich
bemühen, dem Auftragnehmer andere adäquate Projekte anzubieten. Die Ordentliche
Kündigung durch den Auftragnehmer wird einvernehmlich ausgeschlossen.

5.4 Hiervon unberührt bleibt das Recht der Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund ist beispielsweise die Auftragsbeendigung durch den Endkunden oder eine erhebliche Vertragsverletzung durch den Auftragnehmer.

Nun die Frage:
Stellt dieser Vertrag eine unangemessene Benachteiligung für den Auftragnehmer (mich) da?
In Kurzform lautet dies ja:
Auftraggeber (Zwischenhändler) kann mit zu jeder Zeit innerhalb von 5 Tagen kündigen. Ich kann nie kündigen.
Ist der rot markierte Part zulässig? Kann man einen Vertrag unkündbar gestalten? Wenn nein, fällt dieser Part weg, was bleibt dann übrig? Gleiches Recht für beide (5 Tage) oder 4 Wochen zum Quartalsende (hab am 2.9. in der Firma, und am 3.9. beim Zwischenhändler gekündigt, beides liegt vor der Frist "4 Wochen zum Quartalsende".

Hat jemand ne Idee? Oder ist das so vertrackt, daß selbst für "Ideen" besser ein Anwalt konsultiert werden sollte?

Grüße,
derZaphod
« Letzte Änderung: 12. September 2008, 12:31:39 von WDZaphod »

sonnenblen.de - Das unabhängige Sun User Forum

Vertragsfrage Freiberufler...
« am: 12. September 2008, 10:15:59 »

Offline Sparky

  • Sobl Moderator
  • Sobl Guru
  • *****
  • Beiträge: 3260
  • HyperSPARC ! Das fetzt......
    • HyperSTATION
Re: Vertragsfrage Freiberufler...
« Antwort #1 am: 12. September 2008, 16:07:23 »
Hat jemand ne Idee? Oder ist das so vertrackt, daß selbst für "Ideen" besser ein Anwalt konsultiert werden sollte?

Grüße,
derZaphod

Hallo,
der Anwalt ist des Zaphods Liebling!
Alles andere ist unverbindlich und Rechtsunwirksam.
Gruss
Jürgen
www.hyperstation.de
alles zu HyperSPARC, SBus-Karten und AG-10E Howto

claus

  • Gast
Re: Vertragsfrage Freiberufler...
« Antwort #2 am: 12. September 2008, 18:49:23 »
Hallo,

ich schliesse mich Jürgens Aussage an - den Schuh sollte sich ein Anwalt anziehen, der hat die richtigen Füsse dafür.

Claus

Offline tassilo

  • Sobl Master
  • ****
  • Beiträge: 437
    • Freie Jobbörse rund um Linux
Re: Vertragsfrage Freiberufler...
« Antwort #3 am: 13. September 2008, 12:57:45 »
hallo

ich halte es wie meine vorposter : Frag bei solchen sachen deinen Anwalt. Es gibt mittlerweile auch recht günstige die auf "Pro frage Basis" arbeiten im internet.

was ich nur noch anmerken wollte : solange du irgendwas mündlich machst isses für die katz. nur schriftlich gilt.
ich handhabe es zumindest so. solange es nicht schriftlich ist, ist es nicht existent. habe viel zu viel lehrgeld da schon gezahlt.

grüße

tassilo

Offline Freud-Schiller

  • Sobl Guru
  • *****
  • Beiträge: 927
Re: Vertragsfrage Freiberufler...
« Antwort #4 am: 13. September 2008, 15:43:08 »
solange du irgendwas mündlich machst isses für die katz. nur schriftlich gilt.
ich handhabe es zumindest so

achtung. dies gilt nur bedingt. wir haben dieses jahr einen fall gewonnen bei dem es um einen mündlich zustande gekommenen vertrag ging. wenn unter vier augen absprachen getroffen werden, dann ist die beweislage schwer, doch wenn mehr als 2 leute anwesend sind...

DoomWarrior

  • Gast
Re: Vertragsfrage Freiberufler...
« Antwort #5 am: 13. September 2008, 22:49:46 »
achtung. dies gilt nur bedingt. wir haben dieses jahr einen fall gewonnen bei dem es um einen mündlich zustande gekommenen vertrag ging. wenn unter vier augen absprachen getroffen werden, dann ist die beweislage schwer, doch wenn mehr als 2 leute anwesend sind...

Natürlich gilt zum Beispiel ein Kaufvertrag auch MÜNDLICH. Gott sei dank, ich hätte keine Lust meinen Bäcker jedes mal nen Brief zu schreiben für 2 Brötchen. Wenn es vors Gericht geht ists natürlich immer schwierig, wenn zwei Aussagen aufeinander prallen. Aber hier gehts um Kündigung, vorallem im Beschäftigungsverhältnis und das geht NICHT mündlich. Das ist auch gut so, ich will nicht wissen wieviele Leute schon im Affekt gekündigt hätten.

@Topic:
Ansonsten kann ich wie meine Vorredner nur sagen, geh zum Anwalt.

Offline WDZaphod

  • Sobl Junior
  • **
  • Beiträge: 77
Re: Vertragsfrage Freiberufler...
« Antwort #6 am: 13. September 2008, 23:44:22 »
Ja klar, ein Anwalt würde natürlich weiterhelfen. Ich dachte nur, daß hier vielleicht jemand schon die Erfahrung gemacht hat, wg. dieser "Leibeigenschaftsklausel":
Zitat
5.1 Sollte der Kunde des Auftraggebers den Vertrag vorzeitig kündigen, so hat der Auftraggeber
das Recht, diesen Vertrag mit einer Frist von 5 Tagen gegenüber dem Auftragnehmer zu
kündigen. ... . Die Ordentliche
Kündigung durch den Auftragnehmer wird einvernehmlich ausgeschlossen.

Ich würde schätzen, daß ein Richter nicht mal kurz darüber lacht, sondern das gleich streicht. Nur: Was bleibt dann für eine Frist übrig? 5 Tage, wie auch andersherum gültig? 4 Wochen zum Monatsende, wie im Rahmenvertrag? Oder gar die Frist, die es von Gesetz wegen für Dienstleistungsverträge aller Art (nämlich garkeine) gibt?
Problem: Am Montag startet meine letzte Woche. Ich weiß das, die Firma will es aber nicht wahrhaben. Lt. deren Meinung MUSS der Vertrag erfüllt werden, lt. meiner Interpretation meines Vertrages nicht. Die Verträge haben sehr wahrscheinlich andere Inhalte, so daß das Hauptproblem wohl der Zwischenhändler hat. Die haben auch gut an mir verdient, die letzten Monate, da darf man ruhig mal etwas rotieren   ::)

Offline WDZaphod

  • Sobl Junior
  • **
  • Beiträge: 77
Re: Vertragsfrage Freiberufler...
« Antwort #7 am: 14. September 2008, 00:02:12 »
HA!
Gefunden!
War doch klar, daß es im Land, wo die Farbe der Butter genormt ist, auch für soetwas ein Gesetz erlassen wurde:

Zitat
§ 621
Kündigungsfristen bei Dienstverhältnissen
Bei einem Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 ist, ist die Kündigung zulässig,

1.   wenn die Vergütung nach Tagen bemessen ist, an jedem Tag für den Ablauf des folgenden Tages;
2.   wenn die Vergütung nach Wochen bemessen ist, spätestens am ersten Werktag einer Woche für den Ablauf des folgenden Sonnabends;
3.   wenn die Vergütung nach Monaten bemessen ist, spätestens am 15. eines Monats für den Schluss des Kalendermonats;
4.   wenn die Vergütung nach Vierteljahren oder längeren Zeitabschnitten bemessen ist, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen für den Schluss eines Kalendervierteljahrs;
5.   wenn die Vergütung nicht nach Zeitabschnitten bemessen ist, jederzeit; bei einem die Erwerbstätigkeit des Verpflichteten vollständig oder hauptsächlich in Anspruch nehmenden Dienstverhältnis ist jedoch eine Kündigungsfrist von zwei Wochen einzuhalten.

STRIKE!
Also schriftlich bis zum 15. gekündigt, und gut ist. Dann bin ich Ende des Monats raus. Ich muß aber die Woche vorher schon weg, also noch ebbes Urlaub genommen (hatte dieses Jahr erst 2 Wochen), und gut ist. *FREU*