Autor Thema: Urteil zur Forenhaftung gegen Heise als Begründung für Maulkörbe  (Gelesen 6998 mal)

Offline Sparky

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Wie von Rechtsexperten befürchtet, ziehen immer mehr Anwälte ein Urteil gegen den Heise Zeitschriften Verlag heran, um unliebsamen Webforenbetreibern einen Maulkorb zu verpassen. Anfang Dezember hatte das Hamburger Landgericht eine einstweilige Verfügung bestätigt, nach der heise online faktisch gezwungen wird, sämtliche Beiträge zu den Diskussionsforen im Vorhinein auf potenzielle Rechtsverstöße hin zu überprüfen.

Vom Administrator des Support-Forums supernature-forum.de verlangt beispielsweise die Frankfurter Kanzlei Leonhardt Spänle&Schröder, verschiedene Beiträge zu entfernen, in denen eine Mandantin als "Betrügerfirma" bezeichnet wird. Eine nahezu gleichlautende Abmahnung erhielt von derselben Kanzlei auch der Betreiber von Cinefacts.de, weil sich Forenmitglieder kritisch zum Geschäftsgebaren des Deutschen Video-Rings geäußert hatten.

Angeblich habe ein Forenbetreiber laut dem Urteil gegen den Heise Zeitschriften Verlag "dafür Sorge zu tragen, dass eine Darstellung in der vorliegenden Art und Weise unterbleibt". Einer positiven Kenntnis der rechtswidrigen Beiträge bedürfe es "nach Auffassung des LG Hamburg nicht". Für diese per Abmahnung erteilte Rechtsbelehrung sollen die Forenbetreiber jeweils 1843 Euro an die Kanzlei bezahlen. Darüber hinaus sollen sie sich verpflichten, jeden Fall der Wiederholung einer bereits in den Foren getätigten oder "ähnlichen" Behauptung gegenüber den Unternehmen zu löschen und für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro zu zahlen.

Bemerkenswert an den Abmahnungen ist insbesondere die Tatsache, dass für das Urteil, auf das sich die Anwälte berufen, auch drei Monate nach der Verhandlung noch keine schriftliche Begründung vorliegt. Die Auffassung des LG Hamburg ist also im Detail bisher noch gar nicht bekannt. Überdies ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und der Heise Zeitschriften Verlag hat bereits angekündigt, dagegen in Berufung zu gehen. Der Berliner Medienanwalt Thorsten Feldmann von der Kanzlei JBB hält Abmahnungsbegründungen dieser Art für fragwürdig: "Wenn man zur Untermauerung seines Standpunkts ein einzelnes Urteil eines Landgerichts heranzieht, für das zudem bisher noch nicht einmal eine Begründung vorliegt, sollte das den Abgemahnten aufhorchen lassen".

Das Verbraucherschutz-Forum Antispam.de erhielt jüngst eine Abmahnung des Justiziars eines Touristik-Anbieters. Dieser erkannte "unwahre Tatsachenbehauptungen" in Forenbeiträgen, die "dem gegenständlichen Unternehmen erheblichen Schaden wirtschaftlicher Art zufügen". Der Justiziar beruft sich ebenfalls auf das LG-Urteil gegen Heise und spricht von einer "gesteigerten Pflicht zur regelmäßigen inhaltlichen Kontrolle der einzustellenden Beiträge". Das bisher weder schriftlich begründete noch rechtskräftige Urteil im Verfügungsverfahren hält er für "gefestigte Rechtssprechung". (hob/c't)

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/70241

Persönliche Anmerkung: Irgendwann benötigt man einen Anwalt um ein Forum zu betreiben.
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Offline Jonny

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Re: Urteil zur Forenhaftung gegen Heise als Begründung für Maulkörbe
« Antwort #1 am: 01. März 2006, 19:22:26 »
Persönliche Anmerkung: Irgendwann benötigt man einen Anwalt um ein Forum zu betreiben.

Und auch dann hast du ein Problem.
Frag 3 Anwälte was und du bekommst 4 Meinungen.
Stell die selbe Frage am nächsten Tag und es kommen noch 2 weitere Meinungen dazu.
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Offline maal

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Re: Urteil zur Forenhaftung gegen Heise als Begründung für Maulkörbe
« Antwort #2 am: 01. März 2006, 21:34:31 »
Ich nehme an, jetzt ist auch klar, warum hier einige der Beiträge "nachbearbeitet" wurden.

Interessanterweise gibt auch der Moderator des Sun Hardware Support Forums mittlerweile selbst Hinweise auf das SSH Archiv von Craig Dewick. Das dürfte wohl hauptsächlich daran liegen, daß er jetzt selbst merkt, wie es ist, wenn einem nicht mehr das komplette System Handbuch zur Verfügung steht.

Michael

mdjr

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Re: Urteil zur Forenhaftung gegen Heise als Begründung für Maulkörbe
« Antwort #3 am: 01. März 2006, 22:04:40 »
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/70241

Dort habe ich auch einen Leser- Kommentar gelesen, der auf das hinausläuft, was als nächstes passieren wird.

Die Forenbetreiber werden ihre Server auf irgendeiner Pazifikinsel aufstellen, wo es außer dem Faustrecht keine Gesetze gibt, und von einer dort ansässigen Briefkastenfirma betreiben lassen.

Dies wird wiederum dazu führen, dass ernsthaft gefährliche Beiträge wie Aufrufe zu Gewaltstraftaten, Kinderpornografie oder Volksverhetzung nicht mehr von der deutschen Justiz verfolgt werden können, da das zuständige Gericht dann der Dorfälteste von irgendeinem karibischen Fischernest - und nicht etwa ein deutsches Landgericht - ist.

(Ich selbst hatte schon einmal per Email ein Angebot zum Kauf eines Kinderpornovideos bekommen - abgesendet von eben so einem Inselstaat, wo es offensichtlich keine wirksamen Gesetze gegen so etwas gibt. Daher konnte ich natürlich auch keine Strafanzeige stellen - schließlich ist das dort ja keine Straftat - leider.)

Martin

Offline Jonny

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Re: Urteil zur Forenhaftung gegen Heise als Begründung für Maulkörbe
« Antwort #4 am: 01. März 2006, 22:08:16 »
Ich nehme an, jetzt ist auch klar, warum hier einige der Beiträge "nachbearbeitet" wurden.


Hä  ???  ist mir da was entgangen?
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Offline Sparky

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Re: Urteil zur Forenhaftung gegen Heise als Begründung für Maulkörbe
« Antwort #5 am: 02. März 2006, 06:11:02 »
Zitat
Die Forenbetreiber werden ihre Server auf irgendeiner Pazifikinsel aufstellen, wo es außer dem Faustrecht keine Gesetze gibt,

...das wird aber mit einer .de Domain dann nicht mehr funktionieren.
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Offline Jerry

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Re: Urteil zur Forenhaftung gegen Heise als Begründung für Maulkörbe
« Antwort #6 am: 02. März 2006, 10:55:23 »
Ich nehme an, jetzt ist auch klar, warum hier einige der Beiträge "nachbearbeitet" wurden.

Da ich einige Anfragen zu dieser Äußerung erhielt und die Formulierung mehrdeutig ist:

Wenn Du mit "hier" tatsächlich _hier_ (= sobl) meinst: Als Admin sind mir Nachbearbeitungen, die von mir initiiert wurden, nicht bekannt. Wenn Beiträge von einem Moderator editiert wurden, so sollte das nur in wirklich problematischen Fällen passieren und normalerweise auch mir zur Kenntnis gebracht werden - letzteres ist nicht passiert, weshalb ich die Probleme auch erst mal zugunsten aller Anwesenden nicht vermute.

Darüberhinaus darf natürlich _jeder_ verantwortungsvoll seine eigenen Beiträge nachbearbeiten. Das ist nicht verwerflich sondern u.U. sogar hilfreich für das Verständnis.

Da sich ausserdem jeder verantwortungsbewusste Poster darüber im Klaren ist, dass er eindeutige Spuren hinterlässt (= Benutzername, email-Adresse, IP und Datum/Uhrzeit) und ich diese Daten bei berechtigten Anfragen der einschlägigen Behörden auch vorlegen können muss, gehe ich in einem aufgeklärten Forum wie dem unseren davon aus, dass das Ganze in geregelten Bahnen verläuft. Natürlich muss ab und an der Hinweis z.B. auf Copyrights sein - gerade im Sun Umfeld, wo doch z.T. recht frei mit Software und Lizenzen umgegangen wird (zum Glück auch seitens Sun selbst!) vergisst man das sonst allzuleicht zu beachten.

In diesem Zusammenhang möchte ich mal positiv anmerken, dass wir in 5 Jahren Forenbetrieb nur eine absolut vernachlässigbare (praktisch 0,0% ;) ) Troll-Quote haben. Wäre schön, wenn wir das so aufrecht halten.

Gruß

Jerry
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Re: Urteil zur Forenhaftung gegen Heise als Begründung für Maulkörbe
« Antwort #7 am: 02. März 2006, 13:12:32 »
Zitat
letzteres ist nicht passiert, weshalb ich die Probleme auch erst mal zugunsten aller Anwesenden nicht vermute.

Ich habe vor einiger Zeit einen Link zur der Seite von Craig Dervick unkenntlich gemacht.
Aus dem Grunde, das dort - entgegen dem Willen von SUN-Microsystems - nicht öffentliche Daten zugänglich gemacht werden.
Es ist sicherlich auch in Deinem Sinne, Sonnenblen.de von Abmahnungen wegen Verlinkung auf rechtlich geschütztes Material, frei zu halten.
« Letzte Änderung: 02. März 2006, 14:31:27 von Sparky »
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Offline maal

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Re: Urteil zur Forenhaftung gegen Heise als Begründung für Maulkörbe
« Antwort #8 am: 02. März 2006, 18:48:29 »
Von Maulkork oder Zensur kann dabei absolut nicht die Rede sein.

Der Grund für den direkten Link war nur, das ich vor einigen Monaten von jemanden regelrecht beschimpft wurde, weil ich die Seite von Craig Dewick lediglich umschrieben habe, ohne einen anklickbaren Link anzugeben.

Vor dem Urteil gegen Heise konnte man sagen, es wäre das Problem von Craig. Jetzt reicht es aber schon aus, wenn ein Anwalt vom Betreiber der Sonnenblen.de eine Unterlassungerklärung fordert, weil ein Link auf eine Seite mit illegalem Inhalt vorhanden ist.

Michael

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Re: Urteil zur Forenhaftung gegen Heise als Begründung für Maulkörbe
« Antwort #9 am: 02. März 2006, 19:29:22 »
Ich denke,
das wir beiden das ganz ordentlich geregelt haben.
Immerhin haben wir das ja auch per Mail geklärt - was imho auch besser so ist,
sonst ruft man noch irgendwelche Geister auf den Plan.......
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Re: Urteil zur Forenhaftung gegen Heise als Begründung für Maulkörbe
« Antwort #9 am: 02. März 2006, 19:29:22 »

Offline Jonny

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Re: Urteil zur Forenhaftung gegen Heise als Begründung für Maulkörbe
« Antwort #10 am: 02. März 2006, 19:36:10 »
Der Grund für den direkten Link war nur, das ich vor einigen Monaten von jemanden regelrecht beschimpft wurde, weil ich die Seite von Craig Dewick lediglich umschrieben habe, ohne einen anklickbaren Link anzugeben.

Mit dieser Sache beginne ich mir auch irgend wie Gedanken um direkte Links zu machen :-\

In deinem speziell angesprochenen Fall (ich hab mir den Thread + User mal genauer angeschaut) finden sich genug
Hinweise die bei Google auf Anhieb zum Ziel führen. Seit dem hat sich übrigens ein bestimmter User nicht mehr sehen
lassen, na ja...

Ich finde, wer immer fix und fertige Kochrezepte haben will, sollte ev. besser einen Wartungsvertrag mit SUN abschließen ::)
Wer echt in Not ist, da ist es keine Frage, bei Frischlingen macht dann halt auch der Ton die Musik...

Zu SUN selber dürfte das Verlinken gefahrlos sein, ansonsten finde ich Hinweise auf die Board Suche oder auf allgemein
bekannte Such Helfer (google, yahoo, altavista, ...) mit passenden Stichworten durchaus eine Alternative, die, wie ich mich
an die Letzte Zeit erinnere, gut aufgenommen werden.

Auch möchte ich den ausgesprochen angenehmen Ton loben, mit dem hier miteinander umgegangen wird.
In der großen weiten Welt des Netzes stelle ich teilweise eine arge Verwahrlosung der Umgangsformen fest, weswegen ich
mich dort auch an vielen Stellen nicht engagieren will, auch wenn das Thema interessant wäre.

Nachdenkliche Grüße
Jonny
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Offline Jerry

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Re: Urteil zur Forenhaftung gegen Heise als Begründung für Maulkörbe
« Antwort #11 am: 02. März 2006, 20:42:25 »
So, jetzt misch ich mich auch mal ein wenig ein...

Was die bezogenen Links auf die Website von Craig Dewick angeht: Craig hat (zumindest irgendwann mal gehabt...) Stress mit Sun wegen der Veröffentlichung der FEHs und - nicht unwichtig - ungenehmigter Nutzung von Sun Logos und Artwork. So weit so fein.

Vor diesem Hintergrund ist die Anbringung von Deep Links auf potenziell copyrighted material auf sunshack.org sicherlich mit Vorsicht zu geniessen. Der generelle Verweis auf sunshack.org als Quelle für Informationen rund um ältere Sun-Systeme ist m.E. aber nichtsdestoweniger nicht verwerflich. Craig macht auch aus Sicht seiner Anwälte eindeutig an jeder möglichen und unmöglichen Stelle darauf aufmerksam, dass er weder Teil von Sun Microsystems ist noch jemals die Absicht hat, das zu werden oder vorzutäuschen.

Wenn wir kein potenziell geschütztes Material verlinken, sondern nur auf solche Teile linken, die entweder allgemeiner Natur sind oder ausdrücklich als "public domain" gekennzeichnet sind, haben wir keinen Stress. Inwieweit der Betreiber der Ziel-Site auch problematisches Material vorhält oder nicht, können wir nicht beeinflussen - daher auch der Disclaimer oben ;)

Was übrigens die Verwendung des Sun-Logos in der Link-Sektion hier bei uns angeht: Ich habe damals für die Verwendung dieses Logos eine offizielle Genehmigung von Sun eingeholt - die wissen also von unserer Seite und haben nichts dagegen (wie sollten sie auch - wir sind gut für sie und veröffentlichen nix, was sie nicht dafür freigegeben haben... fast wär mir rausgerutscht "Wir sind die Guten" *G*)

Craig merkt auch - richtigerweise - an, dass Sun damit sein eigenes Geschäftsmodell in Frage stellt. Auf der einen Seite pushen sie ihre Betriebssysteme und Software, indem sie freie Lizenzen vorsehen und z.T. auch die Sourcen veröffentlichen, andererseits gehen sie mit Material für EOL Maschinen und Systeme um, als seien es Regierungsgeheimnisse. Das darf mitunter Wunder nehmen.

Da wir hier ein Hobbyisten-Forum sind, und kein Interesse an rechtlichen Auseinandersetzungen haben, werden wir einfach lieb und artig weitermachen, die Dinge zu veröffentlichen, die "frei" (im Sinne von public domain, GPL oder ähnlich offenen Lizenzmodellen) sind, und das Veröffentlichen copyright-geschützten Materials denen zu überlassen, denen die Rechte daran gehören. Wenn diese altes Material aus Kapazitätsgründen nicht mehr vorhalten wollen, aber kein Thema damit haben, mir _schriftlich_ zu genehmigen, es hier zu verlinken, tue ich das aber garantiert gern.

Gruß

Jerry
Gereon 'Jerry' Stein
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Re: Urteil zur Forenhaftung gegen Heise als Begründung für Maulkörbe
« Antwort #12 am: 02. März 2006, 20:49:38 »
Achso, und eh ich das vergesse:

Sinn und Zweck, warum wir hier Moderatoren haben, ist, dass die Flut von Beiträgen (die deswegen bitte nicht abebben soll ;) ) ein bisschen im Auge behalten wird, was rechtlich problematische Inhalte oder Links angeht. Dass die beschriebenen Deep Links im Zweifel rausgenommen werden, erachte ich in diesem Fall als legitim und nicht als Zensur. Auch beleidigende oder sonstwie rechtlich angreifbare Inhalte müssen wir im Auge behalten, ich nehme aber für mich in Anspruch, da nicht mit dem ganz großen Rotstift dranzugehen.

Natürlich gibt es Äußerungen, bei denen wir aktiv werden müssen, _bevor_ jemand von der Juristenfraktion anklopft. Im Allgemeinen zeigt sich aber, dass bei sofortiger Reaktion auf direkt vom Betroffenen gestellte Anfragen die juristische Intervention unterbleiben kann. Leider ist in Zeiten universeller Rechtsschutzversicherungen und des allgemeinen Abmahnwahns die Hemmschwelle besonders der leichter reizbaren Zeitgenossen eher gering. Andererseits zeigen meine Erfahrungen mit Anwälten und Richtern in anderem Kontext (Arbeitsrecht), dass gesunder Menschenverstand und insb. ein entspannter Richter so manchen Heißsporn wieder einzubremsen wissen.

Was mich darauf bringt: Bei unserer Benutzerzahl haben wir doch sicherlich auch jemand mit juristischer Ausbildung dabei, oder? (PM reicht *G*)

Gruß

Jerry
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