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Urteil zur Forenhaftung gegen Heise als Begründung für Maulkörbe
Sparky:
Wie von Rechtsexperten befürchtet, ziehen immer mehr Anwälte ein Urteil gegen den Heise Zeitschriften Verlag heran, um unliebsamen Webforenbetreibern einen Maulkorb zu verpassen. Anfang Dezember hatte das Hamburger Landgericht eine einstweilige Verfügung bestätigt, nach der heise online faktisch gezwungen wird, sämtliche Beiträge zu den Diskussionsforen im Vorhinein auf potenzielle Rechtsverstöße hin zu überprüfen.
Vom Administrator des Support-Forums supernature-forum.de verlangt beispielsweise die Frankfurter Kanzlei Leonhardt Spänle&Schröder, verschiedene Beiträge zu entfernen, in denen eine Mandantin als "Betrügerfirma" bezeichnet wird. Eine nahezu gleichlautende Abmahnung erhielt von derselben Kanzlei auch der Betreiber von Cinefacts.de, weil sich Forenmitglieder kritisch zum Geschäftsgebaren des Deutschen Video-Rings geäußert hatten.
Angeblich habe ein Forenbetreiber laut dem Urteil gegen den Heise Zeitschriften Verlag "dafür Sorge zu tragen, dass eine Darstellung in der vorliegenden Art und Weise unterbleibt". Einer positiven Kenntnis der rechtswidrigen Beiträge bedürfe es "nach Auffassung des LG Hamburg nicht". Für diese per Abmahnung erteilte Rechtsbelehrung sollen die Forenbetreiber jeweils 1843 Euro an die Kanzlei bezahlen. Darüber hinaus sollen sie sich verpflichten, jeden Fall der Wiederholung einer bereits in den Foren getätigten oder "ähnlichen" Behauptung gegenüber den Unternehmen zu löschen und für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro zu zahlen.
Bemerkenswert an den Abmahnungen ist insbesondere die Tatsache, dass für das Urteil, auf das sich die Anwälte berufen, auch drei Monate nach der Verhandlung noch keine schriftliche Begründung vorliegt. Die Auffassung des LG Hamburg ist also im Detail bisher noch gar nicht bekannt. Überdies ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und der Heise Zeitschriften Verlag hat bereits angekündigt, dagegen in Berufung zu gehen. Der Berliner Medienanwalt Thorsten Feldmann von der Kanzlei JBB hält Abmahnungsbegründungen dieser Art für fragwürdig: "Wenn man zur Untermauerung seines Standpunkts ein einzelnes Urteil eines Landgerichts heranzieht, für das zudem bisher noch nicht einmal eine Begründung vorliegt, sollte das den Abgemahnten aufhorchen lassen".
Das Verbraucherschutz-Forum Antispam.de erhielt jüngst eine Abmahnung des Justiziars eines Touristik-Anbieters. Dieser erkannte "unwahre Tatsachenbehauptungen" in Forenbeiträgen, die "dem gegenständlichen Unternehmen erheblichen Schaden wirtschaftlicher Art zufügen". Der Justiziar beruft sich ebenfalls auf das LG-Urteil gegen Heise und spricht von einer "gesteigerten Pflicht zur regelmäßigen inhaltlichen Kontrolle der einzustellenden Beiträge". Das bisher weder schriftlich begründete noch rechtskräftige Urteil im Verfügungsverfahren hält er für "gefestigte Rechtssprechung". (hob/c't)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/70241
Persönliche Anmerkung: Irgendwann benötigt man einen Anwalt um ein Forum zu betreiben.
Jonny:
--- Zitat von: Sparky am 01. März 2006, 18:59:42 ---Persönliche Anmerkung: Irgendwann benötigt man einen Anwalt um ein Forum zu betreiben.
--- Ende Zitat ---
Und auch dann hast du ein Problem.
Frag 3 Anwälte was und du bekommst 4 Meinungen.
Stell die selbe Frage am nächsten Tag und es kommen noch 2 weitere Meinungen dazu.
maal:
Ich nehme an, jetzt ist auch klar, warum hier einige der Beiträge "nachbearbeitet" wurden.
Interessanterweise gibt auch der Moderator des Sun Hardware Support Forums mittlerweile selbst Hinweise auf das SSH Archiv von Craig Dewick. Das dürfte wohl hauptsächlich daran liegen, daß er jetzt selbst merkt, wie es ist, wenn einem nicht mehr das komplette System Handbuch zur Verfügung steht.
Michael
mdjr:
--- Zitat von: Sparky am 01. März 2006, 18:59:42 ---Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/70241
--- Ende Zitat ---
Dort habe ich auch einen Leser- Kommentar gelesen, der auf das hinausläuft, was als nächstes passieren wird.
Die Forenbetreiber werden ihre Server auf irgendeiner Pazifikinsel aufstellen, wo es außer dem Faustrecht keine Gesetze gibt, und von einer dort ansässigen Briefkastenfirma betreiben lassen.
Dies wird wiederum dazu führen, dass ernsthaft gefährliche Beiträge wie Aufrufe zu Gewaltstraftaten, Kinderpornografie oder Volksverhetzung nicht mehr von der deutschen Justiz verfolgt werden können, da das zuständige Gericht dann der Dorfälteste von irgendeinem karibischen Fischernest - und nicht etwa ein deutsches Landgericht - ist.
(Ich selbst hatte schon einmal per Email ein Angebot zum Kauf eines Kinderpornovideos bekommen - abgesendet von eben so einem Inselstaat, wo es offensichtlich keine wirksamen Gesetze gegen so etwas gibt. Daher konnte ich natürlich auch keine Strafanzeige stellen - schließlich ist das dort ja keine Straftat - leider.)
Martin
Jonny:
--- Zitat von: maal am 01. März 2006, 21:34:31 ---Ich nehme an, jetzt ist auch klar, warum hier einige der Beiträge "nachbearbeitet" wurden.
--- Ende Zitat ---
Hä ??? ist mir da was entgangen?
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